Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Anästhesie bei geistig behinderten Patienten, besonders in der Zahnheilkunde. Bei diesen Patienten ist es oft trotz guter Pflege unmöglich, eine zufriedenstellende Mundhygiene zu erreichen. Eine zahnärztliche Untersuchung oder Behandlung ist meist wegen mangelnder Kooperation der Patienten nicht möglich.
Um die Anästhesie bei geistig behinderten Patienten  so gut und sicher wie bei Gesunden zu gestalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

Patienten mit spastischer Lähmung

Bei diesen Menschen sind aufgrund ihrer Erkrankung  oft auch einfache, schmerzlose Untersuchungen und Behandlungen nicht möglich, so dass manchmal z.B. eine Zahnsteinentfernung in Vollnarkose durchgeführt werden muss. Wichtig ist hier eine Betreuung vor und nach der Behandlung durch Verwandte oder einen Pflegedienst, da die Patienten meist nicht in der Lage sind, erforderliche Hilfe zu rufen.